Verkehrswende

 Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Kreistag Schaumburg Monika Tautz  

Stadthagen, 24. November 2018

Antrag:

Verkehrswende kommunal gestalten –

Erstellung eines integrierten Mobilitätskonzeptes

für den Landkreis Schaumburg

Sehr geehrter Herr Farr,

die Gruppe Bündnis90/Die Grünen und FDP des Kreistages Schaumburg stellt hiermit den Antrag, ein integriertes Mobilitätskonzept zu erstellen. Hierfür ist im Haushaltsplan 2019 ein Ansatz von 10.000 € zu berücksichtigen.

Hintergrund:

Die alle 5 Jahre vorgesehene Neuauflage des Nahverkehrskonzeptes ist für den Landkreis Schaumburg für den 31.12.2019 vorgesehen. Dieser Nahverkehrsplan kann dann in den beiden Folgejahren zu einem integrierten Mobilitätskonzept erweitert werden. Das Modell eines integrierten Mobilitätskonzeptes ist in der Vergangenheit auch in anderen Landkreisen (z.B. Lüneburg, Wittmund) bereits erfolgreich umgesetzt worden.

Die Inhalte eines Nahverkehrsplanes sind durch das Niedersächsische Nahverkehrsgesetz (§6 NNVG) definiert. Im Wesentlichen sind dies die Erstellung einer Ist-Analyse des öffentlichen Personennahverkehrs und des derzeitigen Bedienungsangebotes sowie die Definition von Zielvorstellungen für den Schienenpersonennahverkehr und den sonstigen Personennahverkehr bei der weiteren Gestaltung unter Berücksichtigung finanzieller Machbarkeiten.

Ein integriertes Mobilitätskonzept beinhaltet neben diesen Aspekten eine ganzheitliche Betrachtung von Mobilität. Hierbei sollen zukunftssichere Strukturen auch für den ländlichen Raum geschaffen werden, die ein effizientes und ressourcenschonendes Ineinandergreifen der zur Verfügung stehenden möglichen Mobilitätsformen beinhalten. Hierfür sind auch Bedarfe für Fahrradschnellwege, das Erreichen von Klimaschutzzielen sowie die Steigerung der Lebensqualität in den Städten durch verkehrsentlastende Maßnahmen zu berücksichtigen.

Neben ÖPNV und SPNV sind ebenso flexible Bedienformen (Einbeziehung Bürgerbusse etc.) zu betrachten.

Die durch einen Dienstleister vorgesehene Erstellung einer Bestands- und Bedarfsanalyse wird hierbei auf die Befragung von Städten und Kommunen sowie Privathaushalten und auf ein regionales Benchmarking ausgeweitet. Zukunftsweisende Veränderungen von Pendlerströmen durch Digitalisierung in der Arbeitswelt werden durch die Haushaltsbefragungen erfasst werden können. Motivationskampagnen, Bonussysteme sowie Serviceangebote (Fahrradpannendienst) können helfen den Individualverkehr zu reduzieren. Auch hier können Haushaltsbefragungen einen zielgerichteten Ansatz ermöglichen.

Im zweiten Schritt wird dann das Mobilitätskonzept durch Arbeitsgruppen erstellt.

Diese können sein:

  • AG ÖPNV und SPNV
  • AG Radverkehr
  • AG Flexible Bedienformen
  • AG Siedlungsstrukturen und Digitalisierung

Der Prozess erfolgt durchgängig transparent unter Beteiligung der Öffentlichkeit.

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