Grüne Kreistagsfraktion beantragt Nachtfahrverbot für Mähroboter

Sehr geehrter Herr Landrat Farr,

der heimische Igel wird immer seltener. Neben den Gefahren des Straßenverkehrs und dem
Verlust von Lebensraum bedroht insbesondere der durch den massiven Insektenschwund
verursachte Nahrungsmangel seine Existenz. Daher ist er jetzt erstmals auf die Vorwarnliste
der Roten Liste der vom Aussterben bedrohten Tierarten gesetzt worden.
Zunehmend ist das nachtaktive Tier durch den rapide steigenden Einsatz von Mährobotern
gefährdet. Igel sind diesen Gartenhelfern hilflos ausgeliefert, da sie keine Fluchttiere sind.
Bei Gefahr stellen sie ihr Stachelkleid auf, doch das schützt sie nicht gegen die scharfen und
schnell rotierenden Klingen der Mähroboter. Die Verletzungen sind für die Igel oft tödlich.
Viele Gärtner*innen lassen ihre Geräte vor allem am späten Abend oder nachts laufen, wenn
sie selbst den Garten nicht mehr nutzen.
Igel gelten im Bundesnaturschutzgesetz als besonders geschützt; sie dürfen weder
gefangen, verletzt oder getötet werden.
Wir beantragen daher eine Verordnung zu erlassen, die die Nutzung von
Mährobotern ab Einsetzen der Dämmerung untersagt.
Durch ein Nachtfahrverbot können die geschützten Igel, aber auch andere nachtaktive Tiere
wie Kröten oder aus dem Nest gefallene Jungvögel vor dem sicheren Tod bewahrt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Laasch